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Ausschreibung zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für BEACHVOLLEYBALL 2021 |
12.7.2020 |
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Ausbildungsleitung Mag. Michaela Hollaus, BSc, Bundessportakademie Innsbruck, E-Mail: michaela.hollaus@bspa.at
Mag. Martin Plessl, Österr. Volleyball Verband, E-Mail: martin.plessl@volleynet.at
Fachverband Österreichischer Volleyball Verband, Prinz-Eugen-Str. 12, 1040 Wien, Tel.: +43 (0) 1 729 4190-0, Fax: +43 (0) 1 729 4190-601, E-Mail: office@volleynet.at, Internet: www.volleynet.at
Ausbildungsziel
Die Kursteilnehmer/innen sollen in die Gestaltung, Planung, Organisation und Leitung des Übungs- und Trainingsbetriebes im Beachvolleyball eingeführt werden, so dass sie selbständig in der Lage sind, Gruppen zu führen, Trainingskonzepte zu entwickeln, im Verein-, Schul- und Breitensportbereich den Trainingsbetrieb kompetent zu leiten und bei Spielen und Turnieren Teams zu betreuen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind engagierte Beachvolleyballer/innen, die Beachvolleyball weitergeben und fördern möchten, Betreuer/Betreuerinnen von Beachvolleyballteams oder -trainingsgruppen aller Altersklassen in Vereinen und Lehrer/Lehrerinnen an Schulen (mit besonderem Engagement für Beachvolleyball).Ausbildungsaufbau
Die Instruktorenausbildung für Beachvolleyball ist die Voraussetzung für den Einstieg in die Trainer/innen-Ausbildung (1. und 2. Semester der Österreichischen Trainerausbildung).
Ausbildungstermine
Eignungsprüfung 05. Mai 2021 Innsbruck
1. Kursteil 05. – 09. Mai 2021 Innsbruck
2. Kursteil 01. – 06. Juli 2021 Innsbruck
3. Kursteil 11. – 15. August 2021 Innsbruck
4. Kursteil & Abschlussprüfung 14. – 19. September 2021 Innsbruck
Genaue Information zur Eignungsprüfung und der Ausbildung erfolgt nach dem Anmeldeschluss. An allen Ausbildungstagen besteht Anwesenheitspflicht. Die tägliche Unterrichtszeit ist grundsätzlich von 8.00 bis 19.00 Uhr. Anmeldung und Aufnahmebedingungen Online-Anmeldung nur über die Webpage der BSPA Innsbruck: Anmeldebeginn: 06.07.2020 Anmeldeschluss: 11.04.2021
Voraussetzungen:
- Der/Die Aufnahmewerber/in muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Ärztliche Bestätigung, welche zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist (siehe Webpage). Diese muss spätestens zur Eignungsprüfung mitgebracht werden. Ohne ärztliche Bestätigung keine Kursteilnahme!
- Hochladen des Zeugnisses über die absolvierte Ausbildung zum Übungsleiter/in für VOLLEYBALL.
- Überweisung des Lernmittelbeitrages (siehe Kurskosten) gleichzeitig mit der Anmeldung.
- Bestehen der Eignungsprüfung.
DIE ANMELDUNG IST NUR GÜLTIG WENN ALLE GEFORDERTEN UNTERLAGEN EINGELANGT SIND!
Bis zur ABSCHLUSSPRÜFUNG muss
• der Nachweis eines mind. 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses vorgelegt werden
• ein 20-stündiges Praktikum im Rahmen eines Vereins, einer Schule oder sonstiger Einrichtung absolviert werden Eignungsprüfung Praktische Eignungsprüfung
• Service in eine vorgegebene Feldhälfte
• Nachweis der persönlichen Spielfähigkeit über die Spielform 2 gegen 2
• Angriffsschlag eines zugeworfenen Balles über das Netz
Spielern und Spielerinnen der 1. und 2. Volleyballbundesliga, die einem österreichischen BeachvolleyballAuswahlkader angehört haben oder regelmäßig an der Austrian Beachvolleyball PRO Tour teilnehmen (Nachweis über Rangliste) werden von der Eignungsprüfung befreit.
Kurskosten
Die Teilnahme am Lehrgang ist kostenlos.
Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Kosten für Lernunterlagen gehen jedoch zu Lasten der Teilnehmer/innen.
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